Geschäftsbedingungen

Die Bildagentur Fotografie-Ertem verfügt über 50.000 Dias+Digital Bildmaterial für die kommerzielle Nutzung der Kunden in analoger oder digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.
Lizenzbedingungen über die Verwendung von Bildern zwischen dem Kunden und Fotografie-Ertem müssen vom Kunden unter AGB Formulare gelesen und bestätigt werden. Abweichungen von den Bedingungen müssen in schriftlicher Form vereinbart werden, wer eine Abweichung geltend macht, ist hier für beweispflichtig.
Die Fotos unter Pressearbeit geführte Kategorien dürfen nur zu redaktionellen Zwecken genutzt werden.
Fotografie-Ertem behält sich alle Rechte vor.

Allgemeines

  1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv und ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Es gilt ausschließlich deutsches Recht Lieferungen auch im Ausland.
     
  2. Die Lieferung von Bildmaterial zur Ansicht und Auswahl erfolgt auf Rechnung des Bestellers und enthält noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Bearbeitung oder anderweitigen Nutzung. Die Nutzung des Bildes bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch den Bildanbieter.
     
  3. Alle Bilder werden ausschließlich gemäß den Lizenzbestimmungen der Bildanbieter zur Verfügung gestellt und dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden..
     
  4. Zugestelltes Bildmaterial gilt als vereinbarungsgemäß akzeptiert, sofern der Besteller nicht innert drei Arbeitstagen beim Bildanbieter widerspricht.
     
  5. Analoges Bildmaterial (Dias, Fotos) ist nach der Nutzung an den Bildanbieter zurückzusenden.
     
  6. Lizenzpflichtiges digitales Bildmaterial ist nach der Verwendung von allen Datenträgern zu löschen.
     
  7. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie Verwendung, zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für  die Betextung. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.

Nutzung/Honorierung

  1. Jede Art der Reproduktion oder Nutzung bedarf der Zustimmung des Bildanbieters. Dies gilt insbesondere für das Scannen, die Bearbeitung, Archivierung und elektronische Speicherung und andere Arten der Aufbewahrung. Mit Ausnahme des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte(Urhebernutzungsrecht, Eigentum) beim Bildanbieter.
     
  2. Jede Verwendung des Bildmaterials ist Honorierungspflichtig. Dies gilt auch für die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Fotografien sowie Layout und Präsentationszwecke. Das Abzeichnungsrecht entspricht dem vollen Bildhonorar. Die Honorierungspflicht gilt auch, wenn aus dem Bildmaterial oder Ausschnitten davon durch Bearbeitung ein neues Werk entstanden ist. Dies gilt ebenfalls für die Reproduktion von autorisiert auf Datenbanken oder anderen elektronischen Datenträgern gespeichertem Bildmaterial.
     
  3. Honorarvereinbarungen gelten für lizenzpflichtiges Bildmaterial ohne anderweitige Abmachungen für die einmalige Publikation und den vereinbarten Zweck. Jede weitere Nutzung bedarf einer erneuten Zustimmung und der Freigabe durch den Bildanbieter. Ist nichts anderes vereinbart, gelten die nachfolgenden Preisempfehlungen.
     
  4. Bildrecherchen im Auftrag des Bestellers werden mit  60.-€ pro Thema berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Pro zusätzliches Thema gilt eine Pauschale von 20.-€. Größere Recherchen oder besondere Aufträge werden nach Aufwand mit einem Stundenansatz von 150.-€ berechnet.
     
  5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen dreißig Tage nach Zustellung zur Zahlung fällig.
     
  6. Eine Weitergabe an Dritte oder unberechtigte Reproduktion des Bildmaterials durch den Besteller ohne Zustimmung des Bildanbieters ist nicht gestattet, auch nicht für Lizenzausgaben.. Bei unberechtigter Reproduktion oder Weitergabe an einen dritten ist zusätzlich zum Honorar ein Zuschlag von 600.-€ geschuldet.